Er hat die Schadenersatzforderung im Umfang von Fr. 312.15 anerkannt und ist weiterhin bereit, D. eine Genugtuung im Betrag von Fr. 2'000.00 zu bezahlen. Positiv zu berücksichtigen ist sodann, dass er aus eigenem Antrieb eine ambulante Psychotherapie organisiert hat und diese seit September 2020 bis heute regelmässig besucht (vgl. Therapiebestätigung vom 17. Dezember 2021; Schreiben von Dr. med. J., Forensische Praxis vom 28. Oktober 2020 und 12. März 2021). Zusammenfassend ergibt sich, dass der Beschuldigte die volle Verantwortung für sein Handeln übernimmt, sich reuig und einsichtig zeigt.