Der Beschuldigte zog dem zum Tatzeitpunkt ca. 4 ½ jährigen D., als dieser den Mittagsschlaf abhielt, die Hosen und Unterhosen herunter, umschloss dessen Penis mit seinem Mund und sog während mindestens zwei bis drei Sekunden daran. Der durch den Oralverkehr bewirkte Eingriff in die sexuelle Integrität von D. ist nicht zu bagatellisieren, selbst wenn der eigentliche Akt nur sehr kurz dauerte und es sich insgesamt im Vergleich zu den denkbaren Formen unfreiwilligen Oralverkehrs nicht um die schwerste Form (z.B. Penetration des Mundes des Opfers mit dem Penis) handelte.