beschreiben. Seine Schilderungen sind denn auch sehr sprunghaft und äusserst knapp. An Vieles vermag er sich nicht mehr zu erinnern, kann weder Namen noch Aussehen der Person angeben, welche ihn angefasst haben soll (UA act. 330 f.); einzig, was geschehen sein soll («Kiki in den Mund gelegt»), wiederholt er an mehreren Stellen. Mit «Kiki» scheint er das männliche Geschlechtsteil zu meinen (vgl. UA act. 333 sowie Video in UA act. 342). Dass er damit das männliche Geschlechtsteil bezeichnet, wird lediglich von seiner Mutter bestätigt (UA act. 278); dagegen verneint die Betreuerin E., dass A. diesen Ausdruck gebraucht (UA act.