Der Beschuldigte wendet sich mit seiner Berufung gegen die Schuldsprüche gemäss Anlageziffer 1.1 und verlangt einen Freispruch. Er bestreitet den Vorwurf vollumfänglich, indem er ausführt, nie irgendwelche sexuellen Handlungen an A. vorgenommen zu haben. 3.2. 3.2.1. Dem Beschuldigten wird in der Anklageziffer 1.1 vorgeworfen, in der Zeit von ca. Oktober 2016 bis ca. Ende Juli 2017, längstens aber bis am 8. Mai 2018, dem damals 2-jährigen A., während dieser den Mittagsschlaf hielt, die Hosen und Unterhosen heruntergezogen zu haben und seinen Penis jeweils in den Mund von A. eingeführt zu haben. Aufgrund der erwähnten Handlungen sei A. jeweils erwacht (Anklageziffer 1.1).