8. 8.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 1, D., Schadenersatz in der Höhe von Fr. 312.15 nebst Zins zu 5 % seit 8. Mai 2018 sowie eine Genugtuung in der Höhe von Fr. 6'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 8. Mai 2018 zu bezahlen. 8.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 3, A., Schadenersatz in der Höhe von Fr. 350.00 nebst Zins zu 5 % seit 21. Juli 2017 sowie eine Genugtuung von Fr. 15'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 21. Juli 2017 zu bezahlen. 8.3. Im Übrigen werden die Schadenersatzansprüche des Zivil- und Strafklägers 3, A., auf den Zivilweg verwiesen.