Indem der Beschuldigte die Gerüstläden nicht abschliessend sicherte, bevor er das Rollgerüst mit dem Privatkläger verschob, löste sich ein Gerüstladen aus der Verankerung und fiel auf den Privatkläger, welcher sich erhebliche Verletzungen und teils bleibende Schäden (teilweise Amputation Nasenspitze, Zahnverlust und –prothesen) zuzog (vgl. Austrittsbericht vom 3. August 2018, UA act. 70 ff.; vgl. Eingabe des Privatklägers zur Hauptverhandlung vom 12. November 2020, Arztbericht vom 11. November 2019).