Die Verordnung über die Unfallverhütung sieht darüber hinaus unter dem Titel "Verwendung von Arbeitsmitteln" in Art. 32a Abs. 2 S. 1 VUV vor, dass Arbeitsmittel stets so aufgestellt und in die Arbeitsumgebung integriert werden müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleistet ist. 5.3.3. Gemäss erstelltem Sachverhalt (vgl. Ziff. 3.1) war der Beschuldigte am 23. Juli 2018 als selbständiger Gerüstbauer mit 18-jähriger Erfahrung auf der besagten Baustelle im Auditorium des Sport- und Erholungszentrums - 14 -