28, UA act. 53). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12. November 2020 sagte der Beschuldigte im Gegensatz zu den früheren Befragungen aus, er habe keine Erklärung dafür, weshalb der Gerüstladen heruntergefallen sei und könne sich nicht daran erinnern, dass beim Verschieben etwas blockiert habe. Er wisse es nicht mehr so genau, glaube aber, es habe nirgends gebremst. Vielleicht habe etwas gestoppt, er könne sich aber nicht daran erinnern, da der Unfall schon 2,5 Jahre zurückliege. Sie hätten vor dem Verschieben auch den Boden möglichst gut geputzt. Die Decke sei jedoch voller Kabel oder Seile und allem Möglichen gewesen, das runtergehangen sei (vgl. VA act. 40, VA act.