28, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 und 7). Es gebe keine Vorschriften zur Frage, wann ein Gerüst verschoben werden dürfe, erst das Betreten werde unter Vorschrift erlaubt. Dazu müsse das Gerüst per Protokoll abgenommen werden (vgl. UA act. 28). - 11 -