6, UA act. 27 f., VA act. 40, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Er habe sodann den Privatkläger gefragt, ob er ihm beim Verschieben helfen könne. Dass die obersten Gerüstläden nicht gesichert seien, habe er dem Privatkläger nicht gesagt. Sie hätten sich diagonal aufgestellt und er habe gestossen und der Privatkläger gezogen (vgl. UA act. 28, UA act. 55). Er habe nicht damit gerechnet, dass sich ein Teil des Gerüsts beim Verschieben lösen könnte, da die Gerüstläden in den Verankerungen gewesen seien und das Gerüst bereits stabil gewesen sei. Die Gerüstläden kämen normalerweise nicht einfach so raus (vgl. UA act. 28, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 und 7).