4. 4.1. Der Beschuldigte wurde als ausgebildeter, selbständiger Gerüstbauer engagiert, auf der Baustelle im Auditorium des Sport- und Erholungszentrums Tägerhard in Wettingen am 23. Juli 2018 zwei Rollgerüste für eine geplante Deckendemontage zu montieren (vgl. UA act. 27). Gemäss erstelltem und vom Beschuldigten unbestrittenen Sachverhalt konnte der Beschuldigte das zweite Rollgerüst nicht am dafür bestimmten Ort aufbauen, da dort der Boden mit Bauschutt zugestellt war. Er entschied deshalb, den Aufbau an einer anderen Stelle zu beginnen und das Rollgerüst anschliessend zu verschieben, um es fertigzustellen (vgl. VA act. 39, UA act. 6, UA act. UA act. 27, UA act. 52).