Der behandelnde Arzt des Privatklägers, Dr. med. B., attestierte ihm zudem aufgrund psychischer Folgeerkrankungen (posttraumatische Belastungsstörung, schwere Schlafstörungen, Angst und depressive Störung, schwere Migräneanfälle) eine 100% Arbeitsunfähigkeit für Arbeiten auf Baustellen (vgl. Eingabe des Privatklägers zur Hauptverhandlung vom 12. November 2020, Arztbericht vom 11. November 2019). - 10 - 3.2. Strittig und zu prüfen ist, ob der Beschuldigte fahrlässig gehandelt und damit die Verletzungen des Privatklägers verschuldet hat.