Der Privatkläger zog sich einen offenen Nasenbeinbruch mit Teilamputation der Nasenspitze, mehrere Weichteilverletzungen an der Stirn rechts und an der Oberlippe, einen Kieferbruch mit multiplen Zahnavulsionen (11, 12, 21 und 43) und -subluxationen (32-42) sowie eine Fraktur des rechten Schlüsselbeins zu. Er war vom 23. Juli 2018 bis 28. Oktober 2018 zu 100% arbeitsunfähig (vgl. Austrittsbericht vom 3. August 2018, UA act. 70 ff.). Der behandelnde Arzt des Privatklägers, Dr. med.