Verschieben die obersten Gerüstläden nicht mit den dafür vorgesehenen Sicherungskeilen von oben sichern. Stattdessen lagen sie lediglich in den sog. U-Riegeln (vgl. VA act. 41). Der Beschuldigte fragte sodann den zwecks Deckenabbruch angestellten Privatkläger, ob er ihm beim Verschieben des Rollgerüsts helfen könne. In der Folge verschoben der Beschuldigte (schiebend) und der Privatkläger (ziehend) das Rollgerüst (vgl. VA act. 40). Im Zuge dessen löste sich einer der ca. 17kg schweren Gerüstläden und fiel auf den Kopf bzw. das Gesicht und die rechte Schulter des Privatklägers (vgl. Untersuchungsakten [UA] act. 6 f., UA act. 27 ff.).