3.12. Mit Eingabe vom 1. Juni 2022 teilte der unentgeltliche Vertreter des Privatklägers mit, dass er seit längerer Zeit keinen Kontakt mit dem Privatkläger habe und deshalb auf die Teilnahme an der Berufungsverhandlung verzichte. Im Übrigen hielt er an den in der Eingabe vom 18. März 2022 gestellten Anträgen fest. 3.13. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 7. Juni 2022 statt. Der Privatkläger blieb der Berufungsverhandlung unentschuldigt fern. -8-