3.9. Mit Eingabe vom 18. März 2022 teilte der Privatkläger seinen Verzicht auf die Teilnahme an der Berufungsverhandlung vom 7. Juni 2022 mit. Er stellte zudem die folgenden Anträge: "Es wird beantragt, dass die nicht gedeckten Kosten des Unterzeichneten gemäss beiliegender Honorarnote im Rahmen der bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege vergütet werden.