2. Es sei ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches zu prüfen hat, ob sich ein Gerüstladen, welcher beim fraglichen Rollgerüst heruntergefallen ist, bei einem reinen Anstossen an einen Gegenstand am Boden, d.h. durch reines Anecken (vgl. E. 4.2.2 des vorinstanzlichen Urteils) lösen und herunterfallen kann. Falls dies zutrifft, ist gutachterlich abzuklären, welcher Kraftaufwand nötig ist, damit sich ein Gerüstladen aus dem U-Riegel löst und dadurch herunterfallen kann."