- Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 90.00, bedingt, Probezeit 2 Jahre - Busse CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage). 3. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. III. Weitere Angaben 1. Höhe der bisher entstandenen Untersuchungskosten CHF 0.00 2. Die Anklagegebühr beträgt CHF 1'000.00." 2. 2.1. Am 12. November 2020 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit Befragung des Beschuldigten statt. 2.2. Der Privatkläger stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: