Zur Fertigstellung des Rollgerüsts musste der Beschuldigte dieses somit verschieben. Der Beschuldigte fragte den Geschädigten A., ob dieser ihm helfen könne, das Rollgerüst zu verschieben, ohne ihn dabei zu informieren, dass die obersten Gerüstläden noch nicht gesichert waren. Beim Verschieben löste sich ein ca. 17 kg schwerer Gerüstladen, stürzte hinunter und fiel in der Folge aus ca. 4 Metern Höhe dem Geschädigten auf den Kopf sowie die rechte Schulter.