5 Stunden), der Teilnahme an der erstinstanzlichen Verhandlung von der Dauer von knapp 2 Stunden (act. 204 ff.) und der Berufungsanmeldung (act. 246; 0.5 Stunde). Inklusive der nötigen Besprechungen und Kontakte mit dem Beschuldigten von 2 Stunden, dem Weg an die Hauptverhandlung und einer Nachbesprechung von 2 Stunden sowie die übrigen Aufwendungen mit Verfahrensleitenden Verfügungen von 1 Stunde, resultiert ein Aufwand von 14 Stunden. Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3% zu veranschlagenden Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7%, woraus eine auf gerundet Fr. 3'420.00 festzusetzende Entschädigung resultiert.