Entsprechend ist die Höhe der Entschädigung festzusetzen. Angemessen und zu entschädigen ist ein Aufwand von rund 22 Stunden (Ausarbeitung der 6 Seiten umfassenden Berufungserklärung: 3 Stunden; Ausarbeitung der 12 Seiten umfassenden Berufungsbegründung: 6 Stunden; Ausarbeitung des rund 3.5 Seiten umfassenden Plädoyers [vgl. Protokoll Berufungsverhandlung, S. 26 ff.] sowie Vorbereitung auf Verhandlung: 4.5 Stunden; notwendige Besprechungen und Kontakte mit dem Beschuldigten: 1 Stunde; übrige Aufwendungen mit verfahrensleitenden Verfügungen inkl. diverse Eingaben am Obergericht: 3 Stunden; Berufungsverhandlung inkl. Weg und kurze Nachbesprechung: 4.5 Stunden).