Nach Langenscheidt bedeutet "terrorisieren" Terror ausüben oder durch Terror einschüchtern, unterdrücken, beherrschen. Umgangssprachlich werde "terrorisieren" auch dafür verwendet, "jemanden durch Lärm oder ständiges Beanspruchen stark unter nervlichen Druck [zu] setzen" (https://de.langenscheidt.com/fremdwoerterbuch/terrorisieren). Das Wort "terrorisieren" zielt damit auf ein Verhalten ab, dass – bei Fehlen von Rechtfertigungsgründen – zumindest einen Eingriff in die rechtlich geschützte Persönlichkeit der betroffenen Person i.S.v. Art. 28 ZGB darstellt und allenfalls auch Strafnormen erfüllt (vgl. namentlich Art. 181 StGB).