Im konkreten Fall wollte der Beschuldigte die Privatklägerin davon abhalten, eine Drittperson zu "terrorisieren und zu bedrohen". Während die Drohung im Strafgesetzbuch ausdrücklich definiert und unter Strafe gestellt wird, umschreibt der Duden "terrorisieren" wie folgt: "durch Gewaltaktionen in Angst und Schrecken halten, durch Terror einschüchtern, unterdrücken" oder "mit hartnäckiger Aufdringlichkeit belästigen, unter Druck setzen" (https://www.duden.de/rechtschreibung/terrorisieren). Nach Langenscheidt bedeutet "terrorisieren" Terror ausüben oder durch Terror einschüchtern, unterdrücken, beherrschen.