Am 13. März 2019 beantragte die Privatklägerin die Verschiebung der auf den 14. März 2019 anberaumten Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau (act. 36). Nachdem sie dieses Verschiebungsgesuch mit einem Arztzeugnis untermauert hatte, das ihr für die Zeit vom 12. bis 20. März 2019 eine Arbeitsunfähigkeit sowie darüber hinaus eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte (act. 37), wurde der Verhandlungstermin vom 14. März 2019 abgesetzt (act. 39 f.).