Der Beschuldigte und die Privatklägerin sind Nachbarn. Am 30. August 2017 brannte die Hecke des Beschuldigten ab. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 21. August 2018 wurde die Privatklägerin in diesem Zusammenhang wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 120.00 verurteilt, wogegen sie Einsprache erhob. Am 13. März 2019 beantragte die Privatklägerin die Verschiebung der auf den 14. März 2019 anberaumten Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau (act. 36).