2.8. Mit Verfügung vom 10. März 2021 wurde das mündliche Verfahren angeordnet. Mit Verfügungen vom 10. März 2021 sowie vom 7. April 2021 wurden der Beschuldigte sowie die Privatklägerin zur Einreichung einer schriftlichen Begründung der Berufung vorgängig zur Berufungsverhandlung aufgefordert. -7- 2.9. Am 1. April 2021 begründete der Beschuldigte seine Berufung. 2.10. Die Staatsanwaltschaft verzichtete am 15. April 20221 darauf, schriftliche Anträge zu stellen.