8. Die Gerichtskasse Aarau wird angewiesen, dem Verteidiger des Beschuldigten eine Entschädigung in der Höhe von CHF 6'300.75 (inkl. MwSt. von CHF 450.45) zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten des Staates. 2.7. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingaben vom 3. März 2021 und vom 11. März 2021 darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen sowie Anschlussberufung zu erklären.