1. Das Urteil des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Strafgerichts, vom 23.11.2020 sei in den Ziffern 2, 3, 4, 5, 6.2., 7 und 8 aufzuheben und es sei wie folgt neu zu entscheiden: […] 2. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der üblen Nachrede gemäss Art. 173 Ziff. 1 StGB. 3. Entfällt. 4. Entfällt. 5. Entfällt. 6. […] 6.2. Die Zivil- und Strafklägerin trägt ihre Parteikosten selbst. 7. Die Verfahrenskosten gehen vollumfänglich zulasten des Staates.