Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c im Gesamtbetrag von Fr. 2'042.00 auferlegt 8. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst. 2.3. Gegen das ihnen am 1. Dezember 2020 zugestellte Urteil meldeten der Beschuldigte am 7. Dezember 2020 und die Privatklägerin am 9. Dezember 2020 Berufung an. Das begründete Urteil wurden den Parteien am 1. Februar 2021 (Privatklägerin) bzw. am 16. Februar 2021 (Beschuldigter) zugestellt. 2.4. Mit Berufungserklärung vom 22. Februar 2021 beantragte die Privatklägerin in der Sache: