um den angerichteten Brandschaden über CHF 31'000.00 vom Donnerstag, 30. August 2017, nicht zu bezahlen. Das an die Privatklägerin adressierte E-Mail versendete er gleichzeitig an seinen Rechtsvertreter, RA Matthias Becker. Beide Adressaten nahmen vom Inhalt des E-Mails Kenntnis.