Dieses E-Mail versendete die Privatklägerin von ihrer geschäftlichen Mailadresse. In diesem Kontext forderte der Beschuldigte die Privatklägerin in fetter Schrift dazu auf, die Drohungen und den Terror gegen den Empfänger ihres E-Mails vom 14. März 2019 (E.) sofort einzustellen, andernfalls würde er dafür sorgen, dass sie ihren Job bei der F. verlieren würde. Hierzu werde er die Angelegenheit direkt dem CEO der F. übergeben. Schliesslich erwähnte der Beschuldigte in diesem E-Mail, dass sie alles Mögliche versuche, -3-