Dagegen erhob die Privatklägerin Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festhielt und das Verfahren am 6. Dezember 2018 an das Bezirksgericht Aarau überwies. Am 14. März 2019 hätte die Hauptverhandlung vor dem Präsidium des Strafgerichts stattfinden sollen. Mit Gesuch vom 13. März 2019 beantragte die Privatklägerin unter Beilage eines Arztzeugnisses vom 12. März 2019, ausgestellt durch Dr. med. D., R., um Verschiebung der Hauptverhandlung. Darin führte die Privatklägerin aus, dass sie aus medizinischen Gründen ab dem 12. März 2019 bis zum 20. März 2019 nicht verhandlungsfähig sei.