3.2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 2'054.00 (inkl. der Anklagegebühr von Fr. 1'200.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. 3.3. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren selbst. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)