anstandslose Rückzahlung des Deliktbetrags leicht zugunsten des Beschuldigten aus. Sodann ist auch das Tatvorgehen weder besonders raffiniert noch ausgeklügelt. Dennoch ist nicht ausser Acht zu lassen, dass er damit Geld von einer Sozialversicherung auf betrügerische Art und Weise erhalten hat, und damit auch der Öffentlichkeit einen Schaden zugefügt hat. Insgesamt erscheint eine Einsatzstrafe von 30 Tagessätzen dem leichten Verschulden angemessen.