Für den Einsatz beim F.-Event habe er zwischen Fr. 4'000.00 bis maximal Fr. 6'000.00 erhalten (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4). Gemäss IK-Auszug hat der Beschuldigte im Jahr 2016 aber Fr. 7'947.00 (act. 97) von der B. ausbezahlt bekommen. Neben dem deklarierten Zwischenverdienst von Fr. 435.00 im Juli 2016 (act. 203 f.) und dem nicht deklarierten Zwischenverdienst von Fr. 4'000.00 – Fr. 6'000.00 für den F.-Event muss der Beschuldigte noch weitere Einsätze gehabt haben, welche er jedoch nicht deklariert hat.