3.3. 3.3.1. Der Beschuldigte anerkennt, dass er in den Jahren 2015/2016 drei Mal für die B. gearbeitet hat (act. 188). Im Formular "AdvP" für die Monate November 2015 (act. 201 f.) und Juli 2016 (act. 203 f.) hat er sodann auch je einen zweitägigen Zwischenverdienst bei B. aufgeführt, welche sodann auch von der Arbeitgeberin der Arbeitslosenkasse gemeldet wurde. Der vom Beschuldigten vor Vorinstanz erwähnte Einsatz beim WEF (act. 187), welcher entsprechend im Januar erfolgt wäre, wurde von ihm anlässlich der Berufungsverhandlung bestritten (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3 und 5).