maximal Fr. 6'000.00 erhalten. Beim WEF sei er nur von der Kantonspolizei aus gefahren. Dass im Protokoll der Vorinstanz stehe, dass er von der B. für Fahrten beim WEF angefragt worden sei, stimme so nicht. Einmal habe er den Verdienst direkt auf das Konto von seiner Freundin überweisen lassen, damit er mit dem Geld nichts anderes mache, er habe noch ein offenes Darlehen bei ihr gehabt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 2 ff.)