3.2.3. Anlässlich der Befragung vor Vorinstanz (act. 187 ff.) erklärte der Beschuldigte, dass er seinen Job gekündigt habe, aber die ihm in Aussicht gestellte neue Arbeitsstelle schliesslich doch nicht erhalten habe, weshalb er bei einem Kollegen in einer Autogarage im Stundenlohn aushelfen gegangen sei und sich beim RAV angemeldet habe. Nach ca. 1 - 1.5 Jahren habe er beim Militär einen Job gefunden. Er sei sodann von E. von B. angefragt worden, ob er VIP-Fahrten machen könne beim WEF. Ab und zu habe er das dann gemacht. Für die Jahre 2015/2016 könne er sich aber nur an drei Events erinnern. Einer sei ein grosser Event gewesen, wo er etwa zehn Tage am Stück gefahren sei.