Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c) im Gesamtbetrag von Fr. 2'054.00 auferlegt. 6. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst." -5- 2.2. Gegen dieses ihm am 28. Oktober 2020 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 9. November 2020 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 29. Januar 2021 zugestellt. 2.3. Mit Berufungserklärung vom 18. Februar 2021 stellte der Beschuldigte folgende Anträge: