1.3. Die Staatsanwaltschaft überwies am 23. April 2020 die Einsprache samt Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Aarau und erhob den Strafbefehl zur Anklageschrift. -4- 2. 2.1. Am 13. Oktober 2020 fand die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau statt. Diese erkannte gleichentags: "1. Der Beschuldigte ist schuldig des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB.