2. Einer Busse von CHF 1'800.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 Rechnungsbetrag CHF 2'600.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen." 1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 27. März 2020 fristgerecht Einsprache.