deklarierten Arbeitslosigkeit aus, berechnete seinen Anspruch und zahlte ihm folglich Arbeitslosenentschädigungen aus. Der Beschuldigte vertraute darauf, dass die Arbeitslosenkasse aufgrund der grossen Anzahl von Anträgen nicht bei jedem Betroffenen umfangreiche Abklärungen bezüglich Erwerbstätigkeit durchführen kann. Hinweise, welche Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der Deklaration der Einkünfte verlangt hätten, lagen der Arbeitslosenkasse nicht vor. Durch diese Falschangaben täuschte der Beschuldigte die Arbeitslosenkasse und erzielte zu deren Lasten unrechtmässige Leistungen in der Gesamthöhe von CHF 3'489.00.