Vorgehen: Der Beschuldigte ersuchte bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau mit Antrag vom 7. Juli 2015 um Arbeitslosenentschädigung ab August 2015. Für die Monate Januar 2016 bis Juni 2016 sowie August 2016 erwirkte der Beschuldigte daraufhin durch falsche Angaben Leistungen der Arbeitslosenkasse, indem er auf allen Formularen "Angaben der versicherten Person" (AdvP) die Frage 1 "Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?" mit "Nein" beantwortete und die Richtigkeit seiner Angaben jeweils an den vorgenannten Daten mit seiner Unterschrift bezeugte.