Gegenstand Mehrfacher Betrug -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 19. März 2020 gegen den Beschuldigten folgenden Strafbefehl: "Sachverhalt: Mehrfacher Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB) Der Beschuldigte hat mehrfach und vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung von Tatsachen arglistig irregeführt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen geschädigt hat.