5. 5.1. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens (inkl. Anklagegebühr) von Fr. 2'147.70, bestehend aus einer Anklagegebühr von Fr. 900.00, der Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00 sowie den Auslagen von Fr. 47.70, werden der Beschuldigten auferlegt. 5.2. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten eine Entschädigung von Fr. 3'888.85 auszurichten. Diese wird von der Beschuldigten zurückgefordert, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.