Die Folgen der Sorgfaltspflichtverletzung waren für sie denn auch erkennbar wie auch vermeidbar. So entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass das Anlassen einer Herdplatte zu einer grossen Hitzeentwicklung führt, welche insbesondere bei einer alten Küchenkonstruktion wie der vorliegenden zu einem Brand führen kann. Die Beschuldigte war sich der Risiken mit Blick auf das Alter ihrer Küche zudem bewusst, zumal sie geltend machte, aus Vorsicht für gewöhnlich eigentlich auf zwei anderen Herdplatten zu kochen.