So machte sie anlässlich der Berufungsverhandlung vom 21. Januar 2022 erstmals geltend, die kalten Spaghetti am Morgen des 21. Januar 2019 neben ihrem Schlafplatz gegessen zu haben. Sie habe am Abend des 20. Januar 2019 eigentlich zwei Mal gegessen. Zunächst habe sie die Spaghetti in einen Teller gemacht und diese dann am Boden neben ihrem Schlafplatz gegessen. Danach habe sie die bereits abgekühlte Pfanne geholt und dann direkt daraus nochmals ein wenig Spaghetti gegessen. Am Morgen habe sie dann direkt von ihrem Schlafplatz aus die Resten herausgekratzt.