Anlässlich der Strafuntersuchung hatte sie in dieser Hinsicht hingegen noch Unsicherheiten gezeigt, zumal sie auf den Vorhalt, wonach der Verdacht bestehe, dass sie vergessen habe, die Herdplatte abzustellen, Folgendes geantwortet hatte: «Unmöglich. Weil ich die am Morgen gar nicht einschaltete. Es sei denn…. Nein. Ne. Ne.»; act. 24 Frage 39). Darüber hinaus hat sie im Zuge des Berufungsverfahrens Angaben gemacht, welche im Widerspruch zu den Untersuchungsakten stehen. So machte sie anlässlich der Berufungsverhandlung vom 21. Januar 2022 erstmals geltend, die kalten Spaghetti am Morgen des 21. Januar 2019 neben ihrem Schlafplatz gegessen zu haben.