Die Tatsache, dass die Herdplatte nicht ausgeschaltet wurde, stimmt sodann auch mit dem übrigen Beweisergebnis, insbesondere den Brandspuren (Verfärbung der betroffenen Herdplatte, Anlauffarben), überein. Der Brandermittler stützte seine Schlussfolgerungen hinsichtlich der Brandursache entsprechend nicht einzig auf die Aussagen der Feuerwehr, sondern führte aus, dass «das angetroffene Spurenbild, die Aussagen der intervenierenden Feuerwehr sowie die durchgeführte Untersuchung» aufgezeigt habe, dass eine eingeschaltete Herdplatte zum Brand geführt habe (act. 29). Es bestehen sodann keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass ein technischer Defekt zum Brand geführt haben könnte.