Soweit die Beschuldigte das Ergebnis des Brandermittlungsberichts in Frage stellt, vermag dies nicht zu überzeugen. Die im Fachbericht wiedergegebenen Aussagen der Feuerwehrkräfte, wonach die Herdplatte eingeschaltet gewesen sei, konnten im Rahmen des Berufungsverfahrens verifiziert werden. Der als Zeuge befragte Feuerwehrmann D. bestätigte im Zuge der Berufungsverhandlung vom 8. Februar 2022, dass die Herdplatte in der Wohnung der Beschuldigten eingeschaltet gewesen sei. Die Türe zur Wohnung sei verschlossen gewesen, weshalb sie diese hätten aufbrechen müssen. Es habe in der Wohnung dichter Rauch gehabt, weshalb er ein Fenster eingeschlagen habe, damit der Rauch abziehen und er sich Sicht